AGB´s
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma SGM Schugoma GmbH:
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma SGM Schugoma GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Preise
1.) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma SGM Schugoma GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MwSt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.) Die Preise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung und Transport, so dass diese Kosten zusätzlich vom Käufer zu bezahlen sind.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
1.) Die von der Firma SGM Schugoma GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers.
5.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch, sofern der Transport durch firmeneigene Mitarbeiter und Fahrzeuge des Verkäufers vorgenommen wird. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 5 Gewährleistung
1.) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
2.) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die gelieferten Produkte zu anderen Zwecken oder in anderer Art und Weise eingesetzt, als dies dem Verkäufer bei Erteilung des Lieferauftrages mitgeteilt wurde, entfällt jede Gewährleistung.
3.) Der Käufer muss die Lieferung unverzüglich nach Ankunft auf Mangelfreiheit und Mängel untersuchen und etwaige Beanstandungen dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen mitteilen.
4.) Ist eine Lieferung mangelhaft, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose mangelfreie Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
Insbesondere sind ausdrücklich Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz etwa eintretender Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers vorliegt.
§ 6 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
2.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer weiter berechtigt, 9 % Verzugszinsen p.a. oder aber allfällige höhere, von uns für Bankkredite bezahlte Zinsen zu verrechnen.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3.) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat.
Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 8 Abrufaufträge
Aufträge, die vom Käufer auf Abruf bestellt sind, müssen innerhalb von drei Monaten ab Auftragserteilung abgerufen sein. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Lieferpreis als Vorauszahlung zu fordern.
§ 9 Verweigerung der Abnahme durch den Käufer
Soweit der Käufer aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktritt oder die Abnahme der Lieferung verweigert, steht dem Verkäufer das Recht zu, als Ausgleich für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn 35% des Rechnungsbetrages der Lieferung, deren Abnahme verweigert worden ist, vom Käufer zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer geringere Kosten entstanden oder geringerer Gewinn entgangen ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Firma SGM Schugoma GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 57392 Schmallenberg. Dem Verkäufer steht das Recht zu, für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht Schmallenberg oder das Landgericht Arnsberg nach freier Wahl des Verkäufers anzurufen.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.